Sonnwend- und Johannisfeuer sind der Gemeinde zu melden!

Grundsätzlich ist das Verbrennen von Gegenständen und biogenen Materialien im Freien verboten. Der Bürgermeister kann jedoch Ausnahmegenehmigungen erteilen. Dazu gehören die bekannten Brauch­umsfeuer, wie z.B. Sonnwendfeuer, die immer anzumelden und bewilligungspflichtig sind.
Gesetzliche Regelung:

Als Brauchtumsfeuer gemäß der Kärntner VerbrennungsverbotAusnahmeverordnung 2011 (K-VvAV 2011 i.d.g.F.) gelten:

1. Osterfeuer und Fackelschwingen in der Nacht von Karsamstag auf Ostersonntag
2. Georgesfeuer in der Zeit von 22. April bis 24. April
3. Sonnwend- und Johannisfeuer: in der Zeit von 21. Juni bis 24. Juni
4. 10.-Oktober-Feuer in der Nacht vom 9. Oktober auf den 10. Oktober
5. Feuer in den Alpen: am zweiten Samstag im August

Sämtliche Brauchtumsfeuer sind der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See (Rathaus Hermagor, Bürgerservice - Rene Pettauer - Tel: 04282/2333-217 – meldeamt@hermagor.at spätestens eine Woche vor dem Abbrennen zu melden und es ist eine verantwortliche Person namhaft zu machen.

Brauchtumsfeuer dürfen auch an dem das Brauchtum begründende vorangehende und darauffolgende Wochenende abgebrannt werden.

Hintergrundbild
zum Anfang springen