Osterfeuer verboten

Feuer

Weil Osterfeuer von Gemeinden genehmigt und der Osterhaufen von Feuerwehren mind. vier Tage vor dem Abbrennen kontrolliert werden müssen, wird es heuer keine Osterfeuer geben. Denn die Gemeinden und Feuerwehren müssen für Corona-Maßnahmen gerüstet sein und haben die Corona-Anordnungen ebenso zu befolgen.

Das Land sieht aus Sicherheitsgründen von einer zeitlichen und räumlichen Ausnahme des Bundesluftreinhaltegesetes, dass generell Verbrennen von Materialen verbietet, ab.

Quelle: Amt d. Ktn. Landesregierung, 25.03.2020

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