Die Kärntner Landesregierung hat eine umfassende Tourismusreform beschlossen, die wesentliche Änderungen ab Herbst 2026 mit sich bringt. Kernpunkt ist das neue Tourismusgesetz, das auf eine effizientere Struktur und eine neue Finanzierung abzielt.
Die wichtigsten Änderungen ab 01.11.2026:
• Einheitliche Aufenthaltsabgabe: Mit 01.11.2026 tritt eine neue Aufenthaltsabgabe in Kraft. Diese beträgt landesweit 4,50 Euro pro Nacht und Person.
• Campingplätze: Auf Campingplätzen gilt ein reduzierter Satz von 4,00 Euro pro Nacht.
• Verpflichtende elektronische Gästemeldung
• Jährliche Indexierung (VPI)
• Öffentlicher Verkehr inklusive: Im Preis der Aufenthaltsabgabe ist die Nutzung des öffentlichen Verkehrs inkludiert.
• Zweckbindung der Mittel: Die Einnahmen aus der Aufenthaltsabgabe fließen zu 100 Prozent direkt in den Tourismus und nicht in das Landesbudget.
• Strukturreform: Die bisherige Struktur mit 125 Tourismuseinheiten wird auf neun neue Tourismusverbände und die Kärnten Werbung reduziert.
• Zweitwohnsitzabgabe: Die bisherige Zweitwohnsitzabgabe wird durch eine neue Zweitwohnungsabgabe ersetzt.
Befreiungen von der Abgabe
Bestimmte Personengruppen und Übernachtungsformen sind von der neuen Aufenthaltsabgabe befreit:
• Jugendliche: bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 16. Lebensjahr vollenden.
Einfach erklärt:
Geburtsjahr: 2009
Geburtstag: im Jahr 2025
Laut Regel gilt die Person bis zum Ende dieses Kalenderjahres (2025) als Jugendliche.
Bis 31.12.2025 → gilt als Jugendlicher
Ab 01.01.2026 → gilt nicht mehr als Jugendliche*r
• Menschen mit Behinderungen: Personen mit Behinderung, bei denen der Grad der Behinderung 90 Prozent beträgt, sowie eine Begleitperson.
• Arbeiter: Personen die ausschließlich zum Zweck der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit mehr als zwei Mal aufeinanderfolgend nächtigen.
• Schutzhütten: Übernachtungen auf Schutzhütten bleiben befreit.
