Die Waldbrandverordnung der Bezirkshauptmannschaft wurde aufgehoben. Somit sind Sonnwendfeuer im Gemeindegebiet wieder möglich.
Gesetzliche Regelung
Als Brauchtumsfeuer gemäß der Kärntner Verbrennungsverbot-Ausnahmeverordnung 2011 (K-VvAV 2011 idgF) gelten:
• Sonnwend- und Johannisfeuer vom 21. bis 24. Juni
Brauchtumsfeuer dürfen außerdem am unmittelbar vorangehenden sowie am darauffolgenden Wochenende abgebrannt werden.
Anmeldung erforderlich
Sonnwendfeuer sind spätestens Freitag, 19.06.2026 (12.00 Uhr) bei der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See zu melden. Dabei ist auch eine verantwortliche Person namhaft zu machen.
Kontakt für die Anmeldung:
Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See
Bürgerservice – Rene Pettauer
Tel.: 04282 / 2333-217
E-Mail: meldeamt@hermagor.at
Wir ersuchen alle Veranstalterinnen und Veranstalter um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sowie um einen verantwortungsvollen Umgang mit offenem Feuer.
