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Logoleiste für Plakate
Sollten Unterstützungen (Finanz-, Sach-, oder Dienstleistungen) der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See in Anspruch genommen werden, so ist die Logoleiste auf den Plakaten und das Logo der Wulfeniastadt auf allen Drucksorten verbindlich zu platzieren!
Andernfalls kann es zu einer Rückforderung durch die Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See kommen!
Bei eventuellen Fragen oder Problemen im Zusammenhang mit der Verwendung des Logos wenden Sie sich bitte an den Stadtamtsleiter. (Tel. 04282/2333-221 oder E-Mail bernhard.resch@hermagor.at)

Beispiele für die Anbringung der Logoleiste

Logo ZWEIFÄRBIG

Platzierung auf weißem oder hellem Hintergrund (Farbfläche oder Bild)
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Logo ZWEIFÄRBIG

Platzierung auf dunklem Hintergrund (Farbfläche oder Bild)
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Logo EINFÄRBIG

Platzierung auf weißem oder hellem Hintergrund (Farbfläche oder Bild)
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Logo EINFÄRBIG

Platzierung auf dunklem Hintergrund (Farbfläche oder Bild)
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Grundelemente des Logos
Folgende Farbdefinitionen sind im Logo enthalten und dürfen nicht verändert werden!

Verbote in der Darstellung und Abänderung des Logos
Grundsätzlich sind nur die oben zur Verfügung gestellten Dateien zu verwenden. Die definierten Farben, Schriften und Grafiken dürfen nicht verändert werden. Das Logo darf nur in seiner vollständigen Form angewendet werden, eine Trennung von Wort-Bild ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Keine Farbveränderung

Die vordefinierten Farben des Logos dürfen nicht verändert werden!
Keine Umrandung

Das Logo darf nicht als Outline dargestellt werden!
Keine Verzerrung

Das Logo darf weder in der Höhe noch in der Breite verzerrt werden!
Keine Verdrehung

Das Logo darf in seiner Lage nicht verdreht werden!