WAS BEDEUTET „AUSBILDUNGSPFLICHT BIS 18“?

Ausbildung

Mit der AusBildung bis 18 verfolgt die Bundesregierung das Ziel, Jugendliche noch besser auf die Anforderungen der Zukunft vorzubereiten. Das Ausbildungspflichtgesetz als Kern der Initiative AusBildung bis 18 gilt für alle Jugendlichen ab Erfüllung der Schulpflicht bis zum 18. Geburtstag.

WELCHE ROLLE HABEN DIE ELTERN?
Ein wichtiger Beitrag der Eltern zur AusBildung bis 18 ist, das Bewusstsein für den Wert einer Ausbildung zu stärken. Sind die nächsten Schritte nach der 9. Schulstufe noch nicht klar oder hat der/die Jugendliche eine Ausbildung oder Schule abgebrochen, dann bietet die Koordinierungsstelle Unterstützung an.

WELCHE UNTERSTÜTZUNG GIBT ES?
Die Koordinierungsstelle sorgt dafür, dass Jugendliche die erforderliche Hilfestellung erhalten. Dabei geht es vor allem um die Interessen und Talente der Jugendlichen und um die Suche nach einem passenden Unterstützungsangebot. Bei Bedarf leiten wir auch gerne zum Jugendcoaching in der Region weiter.

WIE KANN DAS JUGENDCOACHING IN DER CORONA-KRISE UNTERSTÜTZEN?
Die derzeitige Situation am Arbeits- und Lehrstellenmarkt stellt viele Jugendlichen vor große Herausforderungen. Das Jugendcoaching unterstützt auch lehrstellensuchende Jugendliche kostenlos und hilft die nächsten Schritte zu planen. Es ist gerade jetzt wichtig die eigenen Potentiale zu stärken und sich beruflich zu orientieren!

KONTAKTDATEN
Haben Sie allgemeine oder persönliche Fragen zur Ausbildung bis 18, dann wenden Sie sich bitte an die Koordinierungsstelle. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

KOORDINIERUNGSSTELLE
AusBildung bis 18 Kärnten 
Tel: 0800 / 700 118, kostenlos aus ganz Österreich Mo-Do 09:00-16:00 Uhr / Fr 09:00-12:00 Uhr
E-Mail: <link>info@kost-kaernten.at <link http: www.kost-kaernten.at>www.kost-kaernten.at

Informationen zur Ausbildungspflicht:
<link http: www.ausbildungbis18.at>WWW.AUSBILDUNGBIS18.AT
Informationen zum Netzwerk Berufliche Assistenz (=NEBA): <link http: www.neba.at>WWW.NEBA.AT

 

Hintergrundbild
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