Überbrückungshilfen für Betriebe

WK

Die Überbrückungshilfen sind voll angelaufen, der Schutzschirm über Ein-Personen- und Kleinstunternehmen sowie andere von der Coronakrise betroffene Selbstständige wird aufgespannt.

Seit Freitag, 17.00 Uhr, arbeiten die Server der Wirtschaftskammer – trotz umfangreicher Erweiterungsmaßnahmen - an der Leistungsgrenze: Fast 200.000 Antragsteller haben österreichweit die Online-Plattform zur Anmeldung von Ansprüchen aus dem Corona-Härtefallfonds gestürmt. Trotz mancher Wartezeiten konnten allein in der ersten Stunde nach Freischaltung mehr als 5000 Anträge eingereicht, bearbeitet und zum Teil bereits elektronisch ausgezahlt werden: Samstag, um 8.00 Uhr waren in Summe 30.000 Anträge online abgeschickt, davon knapp die Hälfte von den mehr als 500 österreichweit im Einsatz befindlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sämtlicher Wirtschaftskammern in den Bundesländern bereits erledigt. Die gute Nachricht: Das Geld ist in Kürze auf dem Konto.

In Kärnten, wo das ganze Wochenende über rund 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wirtschaftskammer die Antragsteller telefonisch beraten, die einlangenden Anträge bearbeiten, prüfen und zur Auszahlung freigeben, war der Ansturm auch enorm, konnte aber bewältigt werden. Mit Stand Samstag, 9.45 Uhr, waren in Kärnten bereits mehr als 2200 Anträge hochgeladen, mehr als 900 Personen wurde die Soforthilfe bereits überwiesen. Die Wirtschaftskammer ist stolz darauf, mit welchem Einsatz auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dabei sind, den betroffenen Ein-Personen-, Kleinstunternehmern und anderen Selbstständigen in dieser schwierigen Phase zur Seite zu stehen.

Corona-Hotline 05 90 904-808

WIE FUNKTIONIERT DIE SOFORTHILFE?

Die Leistungen des mit vorerst einer Milliarde Euro dotierten Härtefallfonds sind in einer ersten Phase als nicht rückzahlbarer und steuerfreier Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten kleinerer Unternehmer und anderer Selbstständiger gedacht. Sie richten sich an folgende Gruppen:


• Ein-Personen-Unternehmer
• Kleinstunternehmer, die weniger als 10 Vollzeit-Äquivalente beschäftigen und max. 2 Mio. Euro Umsatz oder Bilanzsumme aufweisen
• Erwerbstätige Gesellschafter, die nach GSVG/FSVG pflichtversichert sind
• Neue Selbständige wie z.B. Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten
• Freie Dienstnehmer wie EDV-Spezialisten und Nachhilfelehrer
• Freie Berufe (z.B. im Gesundheitsbereich)

Bitte prüfen Sie vor Antragstellung unter
 
<link http: www.wko.at haertefall-fonds>www.wko.at/haertefall-fonds

ob Sie die Fördervoraussetzungen erfüllen. Bereiten Sie auch Ihren letzten Einkommensteuerbescheid sowie Ihre KUR- oder GLN-Nummer vor. Die KUR ist Ihre Kennziffer des Unternehmensregisters. Sie finden diese im eigenen Account des Unternehmensserviceportals (USP). Nach dem Login im Unternehmensserviceportal klicken Sie im Block „Mein USP“ auf „Unternehmensdaten anzeigen“. Auch Ihre Global Location Number (GLN) finden Sie im Unternehmensserviceportal in Ihren Unternehmensdaten. Wirtschaftskammer-Mitglieder finden ihre GLN auch öffentlich unter: firmen.wko.at

In dieser ersten Phase werden pro Antragsteller 500 bzw. 1000 Euro (je nach bisherigem Einkommen) als Soforthilfe ausbezahlt. In einer zweiten Phase – deren Details noch in Ausarbeitung sind - stehen als Mindestsicherung für jeden Selbstständigen weitere maximal 2000 Euro monatlich für höchstens drei Monate zur Verfügung stehen. Es besteht kein Grund zur Eile: Es gilt nicht das „First come - first serve“-Prinzip, die Antragstellung an den Härtefallfonds ist bis Ende des Jahres möglich.

 

WEITERE MASSNAHMEN

Nach der Soforthilfe für Selbstständige aus dem Härtefallfonds muss umgehend der Notfallfonds, der vorerst mit 15 Mrd. Euro ausgestattet ist und den Hauptteil der Unterstützung für Betriebe für Umsatzeinbußen in einer Mischform aus Krediten und Zuschüssen übernehmen wird, seine Tätigkeit aufnehmen.


Allen, die derzeit über die weitere wirtschaftliche Entwicklung besorgt sind, kann ich sagen: Wir werden seitens der Wirtschaftskammer genauestens beobachten, wie die bisher getroffenen Maßnahmen wirken. Kommen wir zu dem Schluss, dass die Belastungen aus der Coronakrise für unsere Unternehmen – von klein bis groß – nicht verkraftbar sind, werden wir weitere Unterstützung einfordern.

SCHUTZSCHIRM FÜR DIE WIRTSCHAFT


• Das Corona-Kurzarbeitsmodell ist in Europa einzigartig, entlastet Betriebe, hält viele Menschen in Beschäftigung und ermöglicht einen raschen Neustart nach Bewältigung der aktuellen Situation.
• Die staatlichen Garantien für Überbrückungsfinanzierungen über das Austria Wirtschaftsservice (aws) und die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) sorgen für die Aufrechterhaltung der Liquidität unserer Unternehmen.
• Zusätzlich sind inzwischen alle Stundungsmöglichkeiten voll angelaufen: Sozialversicherung und Steuern können ohne zusätzliche Belastungen zu einem späteren Zeitpunkt bezahlt werden. Das gilt auch für die Mitgliedsbeiträge zur Ihrer Wirtschaftskammer.
• Das Land Kärnten bietet über den KWF seit kurzem ein von uns gefordertes und mitverhandeltes, auf die aws- und ÖHT-Garantien abgestimmtes Programm zur Unterstützung der heimischen Wirtschaft.
• Und wir haben die regionale Internetplattform „Das pack ma!“ gemeinsam mit Wirtschaftslandesrat Sebastian Schuschnig, Agrarlandesrat Martin Gruber und der Landwirtschaftskammer ins Leben gerufen, auf der sich mittlerweile schon mehr als 1800 Kärntner Anbieter angemeldet haben. Bäcker, Fleischer, viele Wirtshäuser, bäuerliche Direktvermarkter sowie zahlreiche andere Händler und Produzenten haben für ihre Kunden geöffnet, bieten oft Online-Shops und/oder Zustellservices. Nutzen auch Sie das regionale Angebot, melden Sie sich an oder kaufen Sie bei Kärntner Betrieben ein.

Das pack ma – vor allem, wenn wir daheimbleiben.

Jürgen Mandl, MBA
Präsident der Wirtschaftskammer Kärnten

 

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