Am Sonntag, den 29. September 2024 findet in Österreich die Nationalratswahl 2024 statt. Von den 183 Abgeordneten werden dabei 12 von den Kärntnerinnen und Kärntnern gewählt. Die Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See befindet sich im Regionalwahlkreis 2 C – Kärnten West, in welchem 3 Mandate vergeben werden können. Weitere wichtige Hinweise zur Nationalratswahl 2024 erhalten Sie unter der Homepage des Bundesministeriums für Inneres unter www.bmi.gv.at/wahlen unter Anwahl des Button’s „Nationalratswahl“.
Hier finden Sie einige wichtige Hinweise zur Nationalratswahl 2024 bezogen auf die Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See:
Was und wer wird am 29. September 2024 gewählt?
Am 29. September 2024 werden die 183 Abgeordneten zum Nationalrat gewählt. Wer einzelne Kandidaten wählen will, kann am Stimmzettel zusätzlich Vorzugsstimmen vergeben. Die Kandidatenlisten der jeweiligen Regionalwahlkreise werden auf der Homepage des BM. für Inneres unter www.bmi.gv.at/wahlen veröffentlicht.
Wer ist wahlberechtigt?
Aktiv wahlberechtigt für die Teilnahme an einer Nationalratswahl sind Österreicherinnen oder Österreicher, wenn sie spätestens am Tag der Nationalratswahl das 16. Lebensjahr vollenden; d.h. jene Personen die spätestens am Wahltag (29. September 2024) ihren 16. Geburtstag feiern, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und in der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See am Stichtag (09. Juli 2024) den Hauptwohnsitz inne gehabt haben.
Auslandsösterreicher/innen, die zum Stichtag, dem 09. Juli 2024, in der Wählerevidenz der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See eingetragen sind, dürfen bei dieser Wahl teilnehmen. Sie müssen – um ihr Wahlrecht im Ausland ausüben zu können – eine Wahlkarte bei der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See beantragen.
Wie beantrage ich eine Wahlkarte?
Sollten Sie sich am Wahltag nicht an Ihrem Hauptwohnsitz aufhalten, so können Sie Ihr Wahlrecht mittels Briefwahl ausüben. Sie benötigen hierfür eine Wahlkarte.
Anträge auf Ausstellung von Wahlkarten können ab der Wahlausschreibung laufend bei der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See, Rathaus Hermagor, Bürgerservice (www.wahlkartenantrag.at oder per E-Mail: meldeamt@hermagor.at) unter Vorlage eines Identitätsausweises (z.B. amtlicher Lichtbildausweis oder einer anderen persönlichen Urkunde) eingebracht und müssen begründet werden.
Wenn eine Wahlkarte beantragt wurde, darf der Wähler nur mehr mit der Wahlkarte seine Stimme abgeben, unabhängig davon, wo und auf welche Weise er wählen möchte.
W i c h t i g !
Wahlkarten können nur persönlich, schriftlich oder per E-Mail unter Vorlage eines Identitätsausweises (z.B. amtlicher Lichtbildausweis oder einer anderen persönlichen Urkunde in Kopie) durch den jeweiligen Wahlberechtigten beim Bürgerservice der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See, Rathaus Hermagor, beantragt werden.
Die telefonische Beantragung einer Wahlkarte ist NICHT möglich!!!!!
Für die Beantragung einer Wahlkarte verwenden Sie bitte die Plattform www.wahlkartenantrag.at
Die Antragstellung ist bei schriftlichen Anträgen bis Mittwoch, den 25. September 2024 und bei mündlichen (nicht telefonischen) Anträgen bis Freitag, den 27. September 2024 bis 12:00 Uhr möglich. Verspätet einlangende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Wahlkarte muss spätestens am Wahltag (29. September 2024), 17.00 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen oder bis zu diesem Zeitpunkt in einem Wahllokal des Stimmbezirks der Bezirkswahlbehörde während der Öffnungszeiten des Wahllokals oder bei einer Bezirkswahlbehörde abgegeben worden sein.
Der Versand der Wahlkarte beginnt knapp drei Wochen vor dem Wahltag.
Sie können die Stimme sofort nach Erhalt der Wahlkarte abgeben und müssen nicht bis zum Wahltag damit zuwarten.
Wenn eine Wahlkarte für einen Wahlberechtigten ausgestellt wurde, darf nur mehr mit dieser die Stimme abgegeben werden, unabhängig davon wo und auf welche Weise die Teilnahme an der Nationalratswahl erfolgt.
Duplikate für in Verlust geratene Wahlkarten dürfen nicht ausgestellt werden.
Wo kann ich wählen?
Rund zwei Wochen vor der Wahl wird eine „Amtliche Wahlinformation“ an jeden Wahlberechtigten übermittelt. Diese informiert Sie, in welchem Sprengel bzw. Wahllokal Sie Ihre Stimme am Wahltag, den 29. September 2024 abgeben können.
Für den Bereich der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See werden für den Wahltag folgende Wahllokale eingerichtet:
Sprengelwahlbehörde I-Hermagor 1 – behindertengerecht erreichbar:
Wahllokal: Hermagor, Rathaus – Parterre großer Stadtsaal
Wahlzeit: 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Sprengelwahlbehörde II-Hermagor 2 – behindertengerecht erreichbar:
Wahllokal: Hermagor, Rathaus – Parterre mittlerer Stadtsaal
Wahlzeit: 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Sprengelwahlbehörde III-Vellach – behindertengerecht erreichbar:
Wahllokal: Gasthaus Domenig in Untervellach 2
Wahlzeit: 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Sprengelwahlbehörde IV-Görtschach – behindertengerecht erreichbar:
Wahllokal: Kindergarten Pressegger See in Presseggen 50
Wahlzeit: 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Sprengelwahlbehörde V-Egg 1:
Wahllokal: ACHTUNG: Volksschule in Egg 28
Wahlzeit: 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Sprengelwahlbehörde VI-Egg 2 – behindertengerecht erreichbar:
Wahllokal: Pfarrhof Mellweg in Mellweg 15
Wahlzeit: 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Sprengelwahlbehörde VII-Mitschig – behindertengerecht erreichbar:
Wahllokal: Gasthaus Hillepold in Postran 9
Wahlzeit: 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Sprengelwahlbehörde VIII-Tröpolach – behindertengerecht erreichbar:
Wahllokal: Volksschule in Tröpolach 49
Wahlzeit: 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Sprengelwahlbehörde IX-Rattendorf – behindertengerecht erreichbar:
Wahllokal: Gemeinschaftshaus in Rattendorf 15
Wahlzeit: 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Ein Tipp: Nehmen Sie bitte Ihre „Amtliche Wählerinformation“ mit ins Wahllokal, damit man Sie schneller im Wählerverzeichnis findet.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.bmi.gv.at/