Die Landtagswahl wurde mittels Verordnung der Kärntner Landesregierung ausgeschrieben. Dabei wurde Sonntag, der 05. März 2023 als Wahltag und der 03. Jänner 2023 als Stichtag bestimmt. Von den Kärntnerinnen und Kärntnern werden 36 Abgeordnete zum Kärntner Landtag gewählt. Für die Durchführung der Landtagswahl ist das Bundesland Kärnten in 4 Wahlkreise eingeteilt. Die Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See befindet sich im Wahlkreis 4. Dieser Wahlkreis umfasst den Bereich der politischen Bezirke Hermagor, Spittal an der Drau und Feldkirchen.
Hier finden Sie einige wichtige Hinweise zur Landtagswahl 2023 bezogen auf die Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See; und zwar:
o Was und wer wird am 05. März 2023 gewählt?
o Wer ist wahlberechtigt?
o Wie beantrage ich eine Wahlkarte? (www.wahlkartenantrag.at)
o Briefwahl
o Vorgezogene Stimmabgabe
o Wo kann ich wählen?
o Wählen am Krankenbett
o Wahlergebnisse
Was und wer wird am 05. März 2023 gewählt?
Am 05. März 2023 werden die 36 Abgeordneten zum Kärntner Landtag gewählt. Wer einzelne Kandidaten wählen will, kann am Stimmzettel zusätzlich in dem dafür vorgesehenen Bereich Vorzugsstimmen vergeben. Die Kandidatenlisten der jeweiligen Wahlkreise werden nach deren Veröffentlichung in der Kärntner Landeszeitung verlautbart. Eine Ausfertigung dieser Veröffentlichung bezogen auf unseren Wahlkreis befindet sich am Wahltag in der Wahlzelle.
Wer ist wahlberechtigt?
Wählen dürfen alle Österreicher/innen, die bis zum 05. März 2007 geboren sind, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und in der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See am Stichtag (03.01.2023) den Hauptwohnsitz inne gehabt haben.
Auslandsösterreicher/innen und EU-Bürger/innen können an der Landtagswahl nicht teilnehmen.
Wie beantrage ich eine Wahlkarte?
Online-Beantragung unter: www.wahlkartenantrag.at
Die Wahlkarte selbst ist als verschließbarer Briefumschlag gestaltet und enthält den amtlichen Stimmzettel für die Landtagswahl sowie ein Wahlkuvert.
Wahlkarten werden rund 4 Wochen vor dem Wahltag erhältlich sein.
Wenn eine Wahlkarte für einen Wahlberechtigten ausgestellt wurde, kann der Wahlberechtigte nur noch mit dieser Wahlkarte sein Wahlrecht ausüben.
Anträge auf Ausstellung von Wahlkarten können ab der Wahlausschreibung laufend bei der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See, Rathaus Hermagor, Parterre – Bürgerservice eingebracht werden.
W i c h t i g !
Wahlkarten können nur persönlich oder per E-Mail unter Vorlage eines Identitätsausweises (z.B. Lichtbildausweis oder einer anderen persönlichen Urkunde in Kopie) durch den jeweiligen Wahlberechtigten beim Bürgerservice der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See im Rathaus Hermagor, Parterre, beantragt werden.
Die telefonische Beantragung einer Wahlkarte ist NICHT möglich!!!!!
Bei einem E-Mail-Antrag mit qualifizierter elektronischer Signatur entfällt die Vorlage des Identitätsausweises.
Für die Beantragung einer Wahlkarte verwenden Sie bitte das Onlineformular unter: www.wahlkartenantrag.at
Die Antragstellung ist bei schriftlichen Anträgen bis Mittwoch, den 01. März 2023 und bei mündlichen Anträgen bis Freitag, den 03. März 2023 bis 12:00 Uhr möglich. Verspätet einlangende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Wenn eine Wahlkarte beantragt wurde, darf der Wähler nur mehr mit der Wahlkarte seine Stimme abgeben, unabhängig davon, wo und auf welche Weise er wählen möchte.
Ein Tipp: Bei der Wahlkartenanforderung wollen Sie auch auf den erforderlichen Postweg Rücksicht nehmen, da die Wahlkartensendungen in eingeschriebener Form übermittelt werden müssen. Mit qualifizierter elektronischer Signatur beantragte Wahlkartensendungen werden mittels einfacher Briefsendung übermittelt.
Briefwahl:
Die Briefwahl kommt insbesondere für Wähler/innen in Frage, die sich am Wahltag nicht am Ort ihrer Eintragung im Wählerverzeichnis aufhalten. Die Briefwahl ist aber auch durch Wähler/innen möglich, die sich am Wahltag in einem Spital aufhalten oder auf Grund von Bettlägerigkeit oder mangelnder Geh- und Transportfähigkeit nicht das für sie vorgesehene Wahllokal am Wahltag aufsuchen können.
Um von der Briefwahl Gebrauch machen zu können, benötigt der jeweilige Wahlberechtigte eine Wahlkarte. Die Ausstellungserfordernisse für Wahlkarten siehe in der Rubrik „Wie beantrage ich eine Wahlkarte?“.
In der Folge hat der Inhaber einer Wahlkarte zum Zwecke der Briefwahl
- den ausgefüllten Stimmzettel in das der Wahlkarte beigefügte Wahlkuvert zu legen und zu verschließen,
- das Wahlkuvert in die Wahlkarte zu legen,
- durch eigenhändige Unterschrift in der dazu vorgesehenen Rubrik eidesstattlich zu erklären, dass er den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt hat,
- das Wahlkartenkuvert zu verschließen und
- die Wahlkarte der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See, 9620 Hermagor, Wulfeniaplatz 1, so rechtzeitig zu übermitteln, dass diese dort bis zum Sonntag, 05. März 2023 bis 15:00 Uhr einlangt oder die Wahlkarte am Wahltag (05. März 2023) und an dem zur vorzeitigen Stimmabgabe vor dem Wahltag bestimmten Tag (24. Februar 2023) in einem Wahllokal der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See der Wahllokales abgegeben wird.
- Die mit der Übermittlung der Wahlkarte verbundenen Risiken (Verlust, verspätete Einlangung u.ä.) gehen zu Lasten des Briefwählers.
- Die Rückübermittlung der Wahlkarte erfolgt für die Wähler kostenfrei.
Die Adresse der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See für die Rückbeförderung der Wahlkarte ist bereits auf der Wahlkarte abgedruckt.
Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl ist nichtig, wenn:
- die eidesstattliche Erklärung auf der Wahlkarte nicht oder nachweislich nicht vom Wahlberechtigten abgegeben wurde;
- die Wahlkarte kein Wahlkuvert enthält;
- das Wahlkuvert beschriftet ist;
- die Prüfung der Unversehrtheit des Verschlusses der Wahlkarte ergeben hat, dass die Wahlkarte derart beschädigt ist, dass ein vorausgegangenes missbräuchliches Entnehmen oder Zurücklegen des inliegenden Wahlkuverts nicht ausgeschlossen werden kann;
- die Wahlkarte nicht spätestens am Wahltag (So., 05. März 2023), 15:00 Uhr, bei der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See eingelangt oder bis zu diesem Zeitpunkt in einem Wahllokal der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See abgegeben worden ist.
Vorgezogene Stimmabgabe
Um allen Wähler/innen eine zusätzliche Gelegenheit zur Stimmabgabe anlässlich der Landtagswahl 2023 zu ermöglichen, besteht für alle Wähler/innen, welche in einem Wählerverzeichnis der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See eingetragen sind, am Freitag, den 24.02.2023 in der Zeit von 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr im Rathaus Hermagor, Parterre – Eingang Kulturhaus, die Möglichkeit der vorgezogenen Stimmabgabe. Wähler/innen, die von der Möglichkeit der vorgezogenen Stimmabgabe Gebrauch machen, haben ihr Wahlrecht damit ausgeübt und können am Wahltag in ihrem (örtlichen) Wahllokal ihr Stimmrecht nicht mehr ausüben.
Wahlkartenwähler aus dem eigenen Gemeinde, welche ihr Stimmrecht bereits mittels Briefwahl ausgeübt haben, können während der Öffnungszeiten des Wahllokales für die vorgezogene Stimmabgabe ihre (Brief-)Wahlkarte abgeben.
Wo kann ich wählen?
Rund zwei Wochen vor der Wahl wird Ihnen eine „Amtliche Wahlinformation“ übermittelt. Diese informiert Sie, in welchem Sprengel bzw. Wahllokal Sie Ihre Stimme am Wahltag, den 05. März 2023 abgeben können, aber auch über die Möglichkeit der vorgezogenen Stimmabgabe.
Für den Bereich der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See werden für den Wahltag folgende Wahllokale eingerichtet:
Sprengelwahlbehörde I-Hermagor 1 – behindertengerecht erreichbar:
Wahllokal: Hermagor, Rathaus – Parterre großer Stadtsaal
Wahlzeit: 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Sprengelwahlbehörde II-Hermagor 2 – behindertengerecht erreichbar:
Wahllokal: Hermagor, Rathaus – Parterre mittlerer Stadtsaal
Wahlzeit: 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Sprengelwahlbehörde III-Vellach – behindertengerecht erreichbar:
Wahllokal: Gasthaus Domenig in Untervellach 2
Wahlzeit: 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Sprengelwahlbehörde IV-Görtschach – behindertengerecht erreichbar:
Wahllokal: Kindergarten Pressegger See in Presseggen 50
Wahlzeit: 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Sprengelwahlbehörde V-Egg 1 – behindertengerecht erreichbar:
Wahllokal: Gemeinschaftshaus in Egg 60
Wahlzeit: 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Sprengelwahlbehörde VI-Egg 2– behindertengerecht erreichbar:
Wahllokal: Pfarrhof in Mellweg 15
Wahlzeit: 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Sprengelwahlbehörde VII-Mitschig – behindertengerecht erreichbar:
Wahllokal: Gasthaus Hillepold in Postran 9
Wahlzeit: 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Sprengelwahlbehörde VIII-Tröpolach – behindertengerecht erreichbar:
Wahllokal: Volksschule in Tröpolach 49
Wahlzeit: 06:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Sprengelwahlbehörde IX-Rattendorf– behindertengerecht erreichbar:
Wahllokal: Gemeinschaftshaus in Rattendorf 15
Wahlzeit: 06:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Ein Tipp: Nehmen Sie Ihre „Amtliche Wählerinformation“ mit ins Wahllokal, damit man Sie schneller im Wählerverzeichnis findet. Dies gilt auch für die vorgezogene Stimmabgabe.
Wählen am Krankenbett
Wer das Wahllokal auf Grund von Bettlägerigkeit oder mangelnder Geh- und Transportfähigkeit nicht persönlich aufsuchen kann,
- kann sein Wahlrecht mittels Briefwahl ausüben – siehe Ausführungen in der Rubrik „Briefwahl“ oder
- kann bei der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See – Kontaktadresse siehe unter der Rubrik „Wahlkarten“ – die Ausübung des Wahlrechtes vor der fliegenden Wahlkommission bis Mittwoch, den 01. März 2023 beantragen. Diese Bürger/innen werden am Wahltag dann von der fliegenden Wahlkommission aufgesucht, sofern sie in einem Wählerverzeichnis der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See eingetragen sind und sich am Wahltag auch tatsächlich im Bereich der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See aufhalten. Besuche durch die fliegende Wahlkommission außerhalb der Gemeinde sind nicht möglich.
Ein Tipp: Um sich am Wahltag das Warten auf die fliegende Wahlkommission zu ersparen, wird auf die rechtzeitige Ausübung des Wahlrechtes mittels Briefwahl hingewiesen.
Wahlergebnisse:
Nach Abschluss der Wahlhandlung und Feststellung der Wahlergebnisse am Wahltag für die Landtagswahl finden Sie unter dieser Rubrik die entsprechenden Ergebnisse voraussichtlich ab 18:00 Uhr veröffentlicht.