Bei der am 28. Februar 2021 stattgefundenen und mittels Verordnung der Kärntner Landesregierung ausgeschriebenen Wahl des Bürgermeisters hat kein Wahlwerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigt.
Es findet daher am Sonntag, den 14. März 2021 ein zweiter Wahlgang (Stichwahl) zwischen den beiden Wahlwerbern Ronacher Siegfried, geb. 1965 und Dipl-Ing. Astner Leopold, geb. 1961 statt, auf die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen entfallen sind.
Bei diesem Wahlgang wird nur die Funktion des Bürgermeisters mittels Stimmzettelwahl durch die wahlberechtigte Gemeindebevölkerung gewählt.
Diese Wahl berührt die gewählten Mitglieder des Gemeinderates nicht.
Wichtige Termine
Ab 2. März 2021: Ausstellung von Wahlkarten möglich
Ab diesem Tag kann man Wahlkarten persönlich und mit Lichtbildausweis im Bürgerservice der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See ausgestellt bekommen und gleich mitnehmen. Eine schriftliche Antragstellung ist ebenso möglich – entweder mit der Anforderungskarte der amtlichen Wählerinformation oder per Post. Die Wahlkarte kann bis 10. März schriftlich oder bis 12. März, 12:00 Uhr persönlich beantragt werden.
Antragstellung online: www.wahlkartenantrag.at
5. März 2021, 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr: Vorwahltag
In beiden Wahllokalen im Rathaus Hermagor besteht für alle Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger die Möglichkeit der vorgezogenen Stimmabgabe!
14. März 2021, offizieller Wahltag in Ihrem Wahllokal
Bitte persönliche Wahlinformation, amtlichen Lichtbildausweis und einen eigenen Kugelschreiber ins Wahllokal mitbringen. Bitte tragen Sie eine FFP2-Maske!
Hier finden Sie einige wichtige Hinweise zur Stichwahl des Bürgermeisters:
Was und wer wird am 14. März gewählt?
Am 14. März 2021 wird der neu zu bestellende Bürgermeister der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See mittels Stimmzettel durch die wahlberechtigte Gemeindebevölkerung gewählt.
Wer ist wahlberechtigt?
Nach den Bestimmungen der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlordnung sind alle Männer und Frauen wahlberechtigt, welche die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, spätestens am 28.02.2021 das 16. Lebensjahr vollendet haben, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und am 26.12.2020 (Stichtag) ihren Hauptwohnsitz in unserer Gemeinde inne hatten. Weiters sind unter den gleichen Bedingungen auch EU-Bürger wahlberechtigt. Im Ausland lebende Österreicher können das Wahlrecht bei diesen Wahlen nicht ausüben.
Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen wurden alle wahlberechtigten Gemeinde- und EU-Bürger in Wählerverzeichnissen erfasst. Diese Verzeichnisse bilden, die alleinige Grundlage für die Ausübung des Wahlrechtes! Ist also eine Person im Wählerverzeichnis nicht eingetragen, so kann sie die Wahlbehörde, auch wenn ihr Wahlrecht zweifellos feststeht, nicht zur Abstimmung zulassen. Eine Ausnahme bilden nur Wähler, denen auf der Grundlage des Wählerverzeichnisses eine Wahlkarte ausgestellt wurde. Näheres dazu finden Sie im Abschnitt „Wahlkartenwähler“.
Ein gesondertes Reklamationsverfahren gegen die bei der Stichwahl des Bürgermeisters verwendeten Wählerverzeichnisse gibt es nicht. Der Stichwahl werden daher jene Wählerverzeichnisse zu Grunde gelegt, welche für die Wahl des Bürgermeisters am 28. Februar 2021 angelegt wurden.
Coronabedingte Neuerungen bei der Wahl
Es ist aus Sicherheitsgründen wichtig, dass sich nicht zu viele Menschen gleichzeitig im Wahllokal treffen. Daher gibt es am Freitag, den 5. März 2021 einen Vorwahltag. Dieser findet im Rathaus Hermagor statt. Als Alternative gilt der Appell an die Bürgerinnen und Bürger, die Möglichkeit einer Wahlkarte zu nutzen. Ab 2. März 2021 können Sie im Bürgerservice der Stadtgemeinde eine Wahlkarte ausgestellt bekommen, diese mit nach Hause nehmen oder direkt vor Ort (eine geeignete Wahlmöglichkeit ist gegeben) Ihre Stimme abgeben.
Die amtliche Wahlinformation bekommt jeder Wahlberechtigte Anfang März in Form eines Folders zugestellt.
Informationen
Für alle Anfragen und Auskünfte im Zusammenhang mit der Bürgermeisterstichwahl 2021 stehen die Mitarbeiter der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See, Rathaus Hermagor, Bürgerservice, Tel.-Nr. 04282/2333, E-Mail meldeamt@hermagor.at, gerne zur Verfügung. Dies gilt auch für den Wahltag. Die Wahlergebnisse werden am Wahltag ab ca. 20:00 Uhr auf www.hermagor.at veröffentlicht.
Wahlkarten/Briefwahl
Wahlkartenwähler
Wähler, die sich voraussichtlich am Wahltag an einem anderen Ort als dem ihrer Eintragung im Wählerverzeichnis aufhalten, haben Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte. Die Wahlkarte ist ein beigefarbenes verschließbares Kuvert, welches auch zur postalischen Rückbeförderung geeignet ist. In der Wahlkarte befindet sich der amtliche Stimmzettel sowie ein beigefarbenes Wahlkuvert. Anträge auf Ausstellung von Wahlkarten können bei der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See, Rathaus Hermagor, Bürgerservice, unter Vorlage eines Identitätsausweises (z.B. amtlicher Lichtbildausweis oder eine andere persönliche Urkunde) eingebracht werden.
ONLINE BEANTRAGUNG UNTER: www.wahlkartenantrag.at
Die telefonische Beantragung einer Wahlkarte ist NICHT möglich!!!!!
Die Antragstellung ist bei schriftlichen Anträgen bis Mittwoch, den 10. März 2021 und bei mündlichen (nicht telefonischen) Anträgen bis Freitag, den 12. März 2021, 12:00 Uhr möglich. Verspätet einlangende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Wenn eine Wahlkarte beantragt wurde, darf der Wähler nur mehr mit der Wahlkarte seine Stimme abgeben, unabhängig davon, wo und auf welche Weise er wählen möchte.
Briefwahl
Die Briefwahl kommt insbesondere für Wähler in Frage, die sich am Wahltag nicht am Ort ihrer Eintragung im Wählerverzeichnis aufhalten. Die Briefwahl ist aber auch durch Wähler möglich, die sich am Wahltag in einem Spital aufhalten oder auf Grund von Bettlägerigkeit oder mangelnder Geh- und Transportfähigkeit nicht das für sie vorgesehene Wahllokal am Wahltag aufsuchen können.
Um von der Briefwahl Gebrauch machen zu können, benötigt der jeweilige Wahlberechtigte eine Wahlkarte. Ausstellungserfordernisse für Wahlkarten siehe unter „Wahlkartenwähler“.
In der Folge hat der Inhaber einer Wahlkarte zum Zwecke der Briefwahl
- zunächst der Wahlkarte den amtlichen Stimmzettel sowie das beigefarbene Wahlkuvert zu entnehmen,
- den amtlichen Stimmzettel für die Bürgermeisterstichwahl persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst auszufüllen,
- den amtlichen Stimmzettel in das beigefarbene Wahlkuvert zu legen, dieses zu verkleben und in die Wahlkarte zurückzulegen, diese zu verkleben,
- durch Unterschrift auf der Wahlkarte eidesstattlich zu erklären, dass der amtliche Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt wurde und schließlich
- die Wahlkarte der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See so rechtzeitig zu übermitteln, dass diese dort bis zum Wahltag (Sonntag, 14. März 2021) bis 15:00 Uhr einlangt.
Erfolgt die Übermittlung der Wahlkarte per Post, ist der damit verbundene Postweg unbedingt zu berücksichtigen (im Inland wäre dies spätestens Mittwoch, der 10. März 2021), um sicherzustellen, dass der Wahlbrief rechtzeitig bei der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See einlangt. Die mit der Rückübermittlung der Wahlkarte verbundenen Postgebühren werden von der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See getragen.
Bei persönlicher Abholung der Wahlkarte im Bürgerservice des Rathauses Hermagor wird durch die Bereitstellung von Wahlzellen die Möglichkeit geboten, das Wahlrecht unmittelbar auszuüben, um anschließend die Wahlkarte direkt beim Stadtgemeindeamt abgeben zu können. Es wird COVID-19 bedingt ersucht, zur Wahlkartenabholung mit Stimmabgabe das eigene Schreibzeug (Kugelschreiber) mitzunehmen.
Die Stimmabgabe mittels Briefwahl ist nichtig, wenn:
- die eidesstattliche Erklärung auf der Wahlkarte nicht oder nachweislich nicht vom Wahlberechtigten abgegeben wurde
- die Wahlkarte kein Wahlkuvert oder mehrere Wahlkuverts enthält
- das Wahlkuvert beschriftet ist
- die Prüfung der Unversehrtheit des Verschlusses der Wahlkarte ergeben hat, dass dieser derart beschädigt ist, dass ein vorausgegangenes missbräuchliches Entnehmen oder Zurücklegen des Wahlkuverts nicht ausgeschlossen werden kann oder
- die Wahlkarte nicht spätestens am Wahltag (Sonntag, 14. März 2021), bis 15:00 Uhr, bei der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See eingelangt ist.
ONLINE BEANTRAGUNG DER WAHLKARTE UNTER: www.wahlkartenantrag.at
Achtung: Späteste Antragstellung schriftlich: 10. März 2021
mündlich bei persönlicher Abholung: 12. März 2021, 12:00 Uhr
Vorwahltag – 5. März 2021 (15.00 – 20.00 Uhr)
Eine zusätzliche Gelegenheit zur vorgezogenen Stimmabgabe anlässlich der Bürgermeisterstichwahl 2021 besteht für alle WählerInnen, die in einem Wählerverzeichnis der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See eingetragen sind, am Freitag, den 5. März 2021 in der Zeit von 15:00 bis 20:00 Uhr im Rathaus Hermagor, Eingang Kulturhaus. Wähler, die von der Möglichkeit der vorgezogenen Stimmabgabe Gebrauch machen, haben ihr Wahlrecht damit ausgeübt und können am Wahltag in ihrem (örtlichen) Wahllokal ihr Stimmrecht nicht mehr ausüben. Wahlkartenwähler können im Rahmen der vorgezogenen Stimmabgabe ihr Wahlrecht nicht ausüben. Es wird COVID-19 bedingt ersucht, zur vorgezogenen Stimmabgabe das eigene Schreibzeug (Kugelschreiber) mitzunehmen.
Am Vorwahltag werden die Wahlsprengel wie folgt zusammengefasst:
Großer Stadtsaal:
I Hermagor 1
IV Görtschach
V Egg I
VI Egg II
Mittlerer Stadtsaal:
II Hermagor 2
III Vellach
VII Mitschig
VIII Tröpolach
IX Rattendorf
Wahltag – 14. März 2021
Wo wird gewählt?
Unser Gemeindegebiet ist in neun Wahlsprengel eingeteilt, und zwar nach regionalen Gesichtspunkten. Diese Einteilung hat sich schon seit Jahren bestens bewährt. Wir glauben und hoffen, dass jeder Wähler an Hand dieser Orientierungshilfen problemlos „sein“ Wahllokal findet. Zusätzlich erhält jeder Wahlberechtigte noch rechtzeitig eine Information für die Bürgermeisterstichwahl 2021, aus der sein zuständiger Wahlsprengel, das Wahllokal sowie die jeweilige Wahlzeit hervorgeht. Bitte diese Verständigung zur Wahlhandlung mitnehmen; sie führt zum leichteren Auffinden im Wählerverzeichnis.
Wahlsprengel | Einzugsbereich | Wahllokal | Wahlzeit |
I-Hermagor 1 | Stadtgebiet von Hermagor mit Ausnahmen die Siedlungen „Neue Heimat“ und „Siedlerweg“ | Hermagor, Rathaus - Parterre, großer Stadtsaal
| 07:00 bis 15:00 Uhr |
II-Hermagor 2 | Aigen, Grünburg, Guggenberg, Kraß, Kreuth ob Möschach, Kühwegboden, Liesch, Möderndorf, Neuprießenegg, Obermöschach, Radnig, Radnigforst, Untermöschach sowie vom Stadtgebiet Hermagor die Siedlungen „Neue Heimat“ und „Siedlerweg“ | Hermagor, Rathaus - Parterre, mittlerer Stadtsaal | 07:00 bis 15:00 Uhr |
III-Vellach | Braunitzen, Eggforst, Khünburg, Presseggersee, Obervellach und Untervellach | Gasthaus Domenig in Untervellach 2 | 07:00 bis 12:00 Uhr |
IV-Görtschach | Förolach, Görtschach, Presseggen, Sieben-brünn, Schinzengraben, Wittenig und Zuchen | Kindergarten Pressegger See in Presseggen 50 | 07:00 bis 12:00 Uhr |
V-Egg 1 | Brugg, Egg, Fritzendorf, Götzing, Grafenau, Mellach, Micheldorf, Neudorf, Potschach, Süßenberg und Toschehof | Gemeinschaftshaus in Egg 60 | 07:00 bis 12:00 Uhr |
VI-Egg 2 | Dellach, Kreuth ob Mellweg, Latschach, Mellweg, Nampolach und Paßriach | Gasthaus Plamenig in Latschach 1 | 07:00 bis 12:00 Uhr |
VII-Mitschig | Bergl, Burgstall, Kameritsch, Kraschach, Kühweg, Mitschig, Podlanig, Postran und Watschig | Gasthaus Hillepold in Postran 9 | 07:00 bis 12:00 Uhr |
VIII-Tröpolach | Achleiten, Danz, Sonnenalpe Nassfeld, Sonnleitn, Tröpolach, Schlanitzen und Schmidt | Volksschule in Tröpolach 49 | 06:30 bis 12:00 Uhr |
IX-Rattendorf | Jenig, Kleinbergl, Kreuth ob Rattendorf und Rattendorf | Gemeinschaftshaus in Rattendorf 15 | 06:30 bis 12:00 Uhr |
Fliegende Wahl-kommission Hermagor | Gesamtes Gemeindegebiet |
| 08:00 bis 12:00 Uhr |
Es wird COVID-19 bedingt ersucht, zur Wahlhandlung das eigene Schreibzeug (Kugelschreiber) mitzunehmen.
Wählen am Wahltag im Wahllokal
Das Wahlrecht für Bürgermeisterstichwahl ist am Wahltag (14. März 2021) persönlich in ihrem zuständigen örtlichen Wahllokal auszuüben, sofern nicht die Briefwahl oder die fliegende Wahlkommission in Anspruch genommen wird. Ausnahmen gibt es nur für Blinde, schwer Sehbehinderte und gebrechliche Wähler. Solche Personen dürfen sich im Wahllokal von einer Begleitperson, die sie sich selbst auswählen können, führen und bei der Wahlhandlung helfen lassen. Wählen dürfen nur Personen, die im abgeschlossenen Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Am Wahltag zur Bürgermeisterstichwahl werden an jeden Wahlberechtigten in seinem Wahllokal folgende Wahlunterlagen ausgegeben:
Stimmzettel mit einem blauem Wahlkuvert.
Für eine gültige Stimme ist das Ankreuzen einer der am Stimmzettel angeführten Bürgermeisterkandidaten in dem dafür vorgesehenen Feld erforderlich.
Verbotszone
Von der Gemeindewahlbehörde wurde verfügt, dass als gesetzlich vorgeschriebene Verbotszone das Gebäude gilt, in dem sich ein Wahllokal befindet sowie der Umkreis von 70 Metern beim Rathaus Hermagor und 30 Metern bei allen anderen Wahllokalen. Innerhalb dieser Zone ist jede Art der Wahlwerbung, jede Ansammlung sowie das Tragen von Waffen jeder Art verboten (ausgenommen Sicherheitsorgane).
Hygiene-Empfehlungen für Wählerinnen und Wähler
Kranke Personen
Kranke Wählerinnen und Wähler sollen dringend die Möglichkeit der Briefwahl nutzen.
Ansammlungen vermeiden und Abstand halten
Vor und im Wahllokal sind Ansammlungen zu vermeiden und eine dauerhafte Distanz von zwei Metern zwischen sich und anderen Personen einzuhalten.
Mund-Nasen-Schutz tragen
Vor Eintritt in das Gebäude des Wahllokales und während des gesamten Aufenthaltes ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen!
Handhygiene
Die Hände sollen bei Betreten des Wahllokales mit bereit gestellten Desinfektionsmitteln desinfiziert werden. Das Desinfektionsmittel soll zumindest 30 Sekunden auf den Händen verteilt werden.
Hustenetikette
Beim Husten oder Niesen sind Mund und Nase mit gebeugtem Ellenbogen oder einem Papiertaschentuch bedeckt zu halten und das Papiertaschentuch ist sofort zu entsorgen. Danach sind die Hände zu waschen oder zu desinfizieren.
Vorlage der Wahlinformation und des Lichtbildausweises
Es wird empfohlen, die Wahlinformation sowie den amtlichen Lichtbildausweis zur Identitätsfeststellung so bereitzuhalten, dass ein Kontakt mit dem Wahlbehördenmitglied vermieden werden kann (z.B. Aufschlagen der entsprechenden Seite im Reisepass).
Eigenes Schreibmaterial
Aus hygienischen Gründen wird empfohlen, ein eigenes Schreibgerät (Kugelschreiber, etc.) in das Wahllokal mitzubringen.
Sofortiges Verlassen des Wahllokales
Sobald das Wahlkuvert in die Wahlurne geworfen wurde, ist das Wahllokal sofort zu verlassen. Es wird empfohlen, auch das Gebäude des Wahllokales unmittelbar zu verlassen.