Auf Grund des in nächster Zeit zu erwartenden Tauwetters erfolgt die Information, dass zukünftig Gewichtsbeschränkungen an Landes- und Gemeindestraßen zu erwarten sind.
Jene Straßenzüge, die einer Verkehrsbeschränkung unterliegen, werden von der Straßenverwaltung an den Anfangs- und Endpunkten mit den Tafeln „Verkehrsbeschränkung infolge Tauwetters“, sowie mit den nach der StVO 1960 vorgeschriebenen Verkehrszeichen, aus denen die zulässigen Gesamtgwichte ersichtlich sind, gekennzeichnet.
Für eventuelle Ausnahmen an Gemeindestraßen ist die Technische Bauabteilung der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See zu kontaktieren.
Die Verkehrsbeschränkungen werden so lange in Geltung stehen, bis ihre Aufhebung durch die Entfernung der diesbezüglichen Verkehrsschilder wirksam wird.