Der Bustransfer bleibt bis auf Weiteres planmäßig bestehen.Elementare Bildungseinrichtungen sollen für all jene Kinder, die es brauchen unter Einhaltung der notwendigen Hygiene –und Präventionsmaßnahmen geöffnet bleiben.<u5:p></u5:p> Für jene Kinder, die der Besuchsverpflichtung im letzten Kindergartenjahr unterliegen, gilt ein Fernbleiben für den Zeitraum vom 22. November 2021 bis zum Ende des geplanten Lockdowns als gerechtfertigt entschuldigt.<u5:p></u5:p>