Grundzertifikatsverleihung „familienfreundlichegemeinde“ und „Kinderfreundliche Gemeinde“

Online-Verleihung des Grundzertifikates durch die Bundesministerin Mag. Christine Aschbacher

Die Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See nimmt am Audit „familienfreundlichegemeinde“ mit Zusatzzertifikat „Kinderfreundliche Gemeinde“ teil. Im Zuge dessen wurde eine Projektgruppe gebildet, mit der im Jahr 2019 zwei Workshops in Zusammenarbeit mit der Prozessbegleiterin durchgeführt wurden.

Bei der erarbeiteten Bürgerbefragung mittels Meinungsfolder wurden 517 Ideen bzw. Anregungen eingebracht. Diese wurden von den Projektmitgliedern priorisiert und daraufhin ein Maßnahmenplan erstellt.
Der Gemeinderat legte verbindlich fest, welche der vorgeschlagenen Maßnahmen im Laufe der nächsten drei Jahre zur Umsetzung gelangen.
Hier wurden zumindest drei Maßnahmen aus drei verschiedenen Lebensphasen und für das Unicef-Zertifikat zusätzlich noch jeweils drei Maßnahmen aus kinderrechtsrelevanten Themenbereichen sowie deren Finanzierung beschlossen.

• Jugendsprechstunde des Bürgermeisters
• Gratis Bücherabo für Kinder und Jugendliche in der Stadtbibliothek Hermagor
• Schaffung eines neuen bzw. Erneuerung bestehender Kinderspielplätze
• Installation eines Seniorentaxis
• Trinkwasserbrunnen in der Stadt
• Errichtung eines Eislaufplatzes
• Errichtung von zusätzlichen Sitzbänken im öffentlichen Raum

Nach positiver Begutachtung des Projektberichtes sowie einer Überprüfung vor Ort durch einen Gutachter der Zertifizierungsstelle wurde die Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See zur Zertifizierung zugelassen.
Da es in dieser außergewöhnlichen Zeit nicht möglich war eine analoge Verleihung durchzuführen, wurde das Grundzertifikat „familienfreundlichegemeinde“ und „Kinderfreundliche Gemeinde“ am      24. November 2020 online von der Bundesministerin Mag. Christine Aschbacher verliehen.

Ein Dankeschön ergeht an alle Bürgerinnen und Bürger, die bei der Meinungsumfrage teilgenommen haben, ein besonderer Dank gilt den Mitgliedern der Projektgruppe, ohne deren gute Zusammenarbeit die rasche Abarbeitung der Prozessschritte nicht möglich gewesen wäre.

Nun gilt es die durch den Gemeinderat festgelegten Maßnahmen in den folgenden drei Jahren nachweislich umzusetzen, damit das „Vollzertifikat“ verliehen wird.

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