Gewichtsbeschränkung - L29

Auf Grund des in nächster Zeit zu erwartenden Tauwetters erfolgt die Information, dass für den unten angeführten Landesstraßenabschnitt, eine Gewichtsbeschränkung zu erwarten ist.

Das Straßenbauamt Villach wird das Anbringen und Entfernen der Verkehrszeichen kurzfristig bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft gem. § 44 b  der StVO 1960, melden.

Jene Straßenzüge, die einer Verkehrsbeschränkung unterliegen, werden von der Straßenverwaltung an den Anfangs- und Endpunkten mit den Tafeln „Verkehrsbeschränkung infolge Tauwetters“, sowie mit den nach der StVO 1960 vorgeschriebenen Verkehrszeichen, aus denen die zulässigen Gesamtgewichte ersichtlich sind, gekennzeichnet.

Von der Verkehrsbeschränkung sind Einsatzfahrzeuge und die Fahrzeuge der Elektrizitätsgesellschaft und der Telegrafenbauämter, jedoch nur für Fahrten zur Behebung von Störungen des Versorgungsdienstes, ausgenommen.

Die fahrplanmäßigen Kurswagen der ÖBB, der Postverwaltung und der Privatlinien, soweit sie der Beförderung von Personen dienen, unterliegen im Allgemeinen nicht der Verkehrsbeschränkung, ebenso wie die Frischmilchtransporte der Molkerei. Diese sind jedoch auf besonders aufgeweichten Straßenzügen soweit als möglich einzuschränken bzw. mit verminderter Geschwindigkeit zu führen.

In sehr dringenden Fällen (lebenswichtige Fuhren), kann bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft im Wege des Straßenbauamtes Villach um Ausnahmegenehmigung  von der Gewichtsbeschränkung angesucht werden.

Die Verkehrsbeschränkungen werden so lange in Geltung stehen, bis ihre Aufhebung vom Straßenbauamt Villach beantragt bzw. durch die Entfernung der diesbezüglichen Verkehrsschilder wirksam wird.

 

Betroffene Landesstraßenabschnitte: 

 

L 29 Guggenberger Straße: km 11,9 – km 16,6:  7,5 to

Hintergrundbild
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