Gebührenbremse

Die Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See hat einen Zweckzuschuss iHv EUR 116.032,00 erhalten. 

Dieser einmalige Zweckzuschuss ist zweckgebunden zur Finanzierung der Senkung von Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und –anlagen (§ 16 Abs. 1 Z 15 des Finanzausgleichs-gesetzes 2017, BGBl. I Nr. 116/2016)  für die Wasserversorgung, für die Abwasser  und Abfallbeseitigung im Jahr 2024 zu verwenden.

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See hat in seiner Sitzung am 27.06.2024 beschlossen, die finanziellen Mittel der Gebührenbremse, die EUR 116.032,00 betragen, in folgenden Betrieben mit marktbestimmter Tätigkeit zu verwenden:

Betriebe der Abwasserbeseitigung

Zur Begründung ist auszuführen, dass durch die Verwendung für den Abwasser-Gebührenhaushalt alle Gemeindebürger:innen profitieren.

Hintergrundbild
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