Einkaufen und Wulfeniagutscheine zurückgewinnen: Das Stadtmarketing Hermagor und die EinKaufstadt Hermagor starten rechtzeitig zum Ostereinkauf gemeinsam mit der WK-Bezirksstelle Hermagor ein Gewinnspiel, um Unternehmen und Bürgern unter die Arme zu greifen.
Hermagor, 23. März 2022 – Die steigenden Preise und die Nachwirkungen der Corona-Lockdowns stellen Betriebe und Bevölkerung vor enorme Herausforderungen. „Die immer noch hohen Inzidenzen und generellen Unsicherheiten führen tendenziell zu einer Onlineverschiebung im Handel. Dem wollen wir entgegenwirken, damit der stationäre Handel gestärkt wird“, meint WK-Bezirksstellenobmann Hannes Kandolf und ist erfreut, dass ab Montag das „OsterShopping“-Gewinnspiel in Hermagor startet.
Und so funktioniert’s: Im Gewinnspielzeitraum von 28. März bis 10. April 2022 können Rechnungen von Betrieben der EinKaufstadt Hermagor oder teilnehmenden Betrieben des Wulfeniagtuscheines bis zu einem Betrag von 300 Euro (inkl. Mwst.) direkt beim Bürgerservice der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See eingereicht werden. Jede eingereichte Rechnung kommt nur einmal in den Lostopf, pro Tag werden drei Gewinnerinnen und Gewinner gezogen. Die Gewinnerinnen und Gewinner bekommen ihre Einkaufssumme in Form von Wulfeniagutscheinen rückerstattet. Ungerade Beträge werden immer auf die nächst höhere Zehnersumme gerundet. Sofern die eingereichte und ausgeloste Rechnung einen Wert von über 300 Euro (inkl. Mwst.) umfasst, wird der Maximalbetrag von 300 Euro in Wulfeniagutscheinen rückerstattet. „Die Wirtschaftskammer Kärnten unterstützt die Stadt bei der Vermarktung“, definiert der WK-Obmann. Für ihn geht es speziell darum, in den Betrieben für Umsatz zu sorgen.
„Mit dem Gewinnspiel animieren wir die Menschen, in die Stadt zu kommen und unseren Handel zu unterstützen. Wir wollen vor allem die Menschen darauf aufmerksam machen, dass sie in den Geschäften ideale Ostergeschenke finden und ihr regionaler Einkauf von großer Bedeutung ist“, so der Hermagorer Bürgermeister Leopold Astner.
Teilnahmebedingungen Gewinnspiel „OsterShopping“
Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptiert der/ die Teilnehmer*in die folgenden Teilnahmebedingungen vollumfänglich.
1. Das Gewinnspiel „Gewinne deinen Einkauf in Hermagor zurück“ wird im Zeitraum vom 28. März 2022 bis 10. April 2022 vom Stadtmarketing Hermagor in Kooperation mit der EinKaufstadt Hermagor durchgeführt.
2. Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr (sowie jüngere Personen mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter), die
• im Gewinnspielzeitraum von 28. März 2022 bis 10. April 2022
• von Betrieben der EinKaufstadt Hermagor oder teilnehmenden Betrieben des Wulfeniagutscheines ausgestellte Rechnungen (Stichtag: 28. März 2022)
• beim Bürgerservice der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See abgeben.
3. Nicht einsendeberechtigt sind Rechnungen von:
• Lebensmittelketten wie Billa, Hofer, Spar,…
• Baumärkte und Gartencenter
• Möbel und Einrichtungshäuser
• Tankstellen und Tankstellenshops
• Jugendgefährdende Einrichtungen
4. Abgegebene Rechnungen können bis zu einem Betrag von € 300 (inkl. Mwst.) rückerstattet werden. Die Rückerstattung erfolgt ausschließlich in Form von Wulfeniagutscheinen. Ungerade Beträge werden immer auf die nächst höhere Zehner-Summe gerundet. Sofern die eingereichte und ausgeloste Rechnung einen Wert von über 300 € (inkl. Mwst.) umfasst, wird der Maximalbetrag von 300 € in Wulfeniagutscheinen rückerstattet.
5. Jede eingereichte Rechnung nimmt nur 1 x am Gewinnspiel teil. Alle übrigen Rechnungen verbleiben über die gesamte Dauer im Lostopf. Letztmögliche Einreichung ist am 11. April 2022 um 12:00 Uhr.
6. Jede/r Teilnehmer*in darf am Gewinnspiel mit beliebig vielen Rechnungen teilnehmen, jedoch nur einnmal mit derselben Rechnung. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss vom Gewinnspiel führen.
7. Für die ordnungsgemäße Rechnungsabgabe sind folgende Rahmenbedingungen zu beachten:
- Abgeben der Originalrechnung
- Angabe des vollständigen Vor- und Nachnamens, der Anschrift und der Telefonnummer auf der Rechnung
Rechnungsabgaben ohne vollständige Personenangaben nehmen am Gewinnspiel nicht teil.
8. Die Ziehung einer eingesandten Rechnung erfolgt zweimal die Woche. Pro Tag werden 3 Gewinner*innen gezogen.
Über die gesamte Dauer des Gewinnspiels werden 42 Gewinner*innen gezogen.
9. Das Gewinnspiel endet spätestens am 10. April 2022 (letztmögliche Abgabe von Rechnungen ist am 11. April, 12:00 Uhr), unabhängig davon, wie Wulfeniagutscheine zu diesem Zeitpunkt ausgespielt worden sind.
10. Die Gewinnerermittlung erfolgt unter allen rechtmäßigen Teilnehmer*innen nach dem Zufallsprinzip unter Ausschluss der Öffentlichkeit per Ziehung.
11. Die Gewinnverständigung erfolgt am gleichen Tag mittels E-Mail oder Anruf. Sollten sich der/die Gewinner*in nicht innerhalb von 24 Stunden rückmelden, so verfällt der Gewinn und es erfolgt eine neue Ziehung.
12. Die Übergabe (Behebung) des Gewinns erfolgt innerhalb von 7 Tagen nach vorheriger Terminabsprache beim Stadtmarketing bzw. bei der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See.
13. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos. Die Gewinne können nicht in bar abgelöst werden und sind ausschließlich in der dafür vorgesehenen Form zu konsumieren. Nicht behobene Gewinne verfallen ohne Anspruch auf Ersatzleistung.
14. Die Gewinner*innen räumen dem Stadtmarketing Hermagor und der EinKaufstadt Hermagor das Recht ein, im Zusammenhang mit der Gewinn-Publikation in Medien, in Presseaussendungen sowie auf den Webseiten und social media-Kanälen der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See und der EinKaufstadt Hermagor Name und Foto verwenden zu dürfen. Eine Weitergabe der angefertigten Ton-, Foto- und Filmaufnahmen an Dritte bzw. eine Nutzung zu anderen als den genannten Zwecken erfolgt nicht, sofern dies nicht zur Bearbeitung der Foto-, Ton- und Filmaufnahmen erforderlich ist.
15. Alle Gewinnspiel-Teilnehmer*innen erklären sich mit den Teilnahmebedingungen ein-verstanden. Bei Verdacht auf Manipulation behaltet sich die Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See das Recht vor, TeilnehmerInnen vom Gewinnspiel ohne Angabe von Gründen auszuschließen. Eine allenfalls bereits erworbene Berechtigung zum Gewinnbezug erlischt in diesem Fall.
16. Zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Gewinns kann der Veranstalter von den Gewinner*innen ein Vorweisen der entsprechenden Rechnung sowie zur Identifikation entsprechende Dokumente (Bsp. Lichtbildausweis) verlangt werden.
17. Sämtliche Daten der eingereichten Rechnungen bzw. Personenangaben werden lediglich zum Zweck des Gewinnspiels gesammelt, nicht an Dritte weitergegeben und unmittelbar nach Beendigung des Gewinnspiels gelöscht.
18. Aus redaktionellen oder administrativen Gründen (bspw. bei gehäuftem missbräuchlichem Nutzen des Gewinnspiels) kann es jederzeit ohne Ankündigung und Angaben von Gründen zu Verschiebungen oder Streichungen der Spielrunden kommen. Weiters behaltet sich die Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See das Recht vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit ohne Vorankündigungen abzuändern. Die Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See GmbH haftet nicht für etwaige Rechtsverstöße von Gewinnspielteilnehmern.
19. Die Teilnahmebedingungen sind unter www.hermagor.at einsehbar.
20. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Verantwortlichen (Stadtmarketing Hermagor) übernehmen gegenüber den teilnehmenden Personen keine Gewährleistung oder Haftung, Dies gilt insbesondere auch für allfällige Beeinträchtigungen der Verfügbarkeit der Website www.hermagor.at bei nicht beeinflussbaren technischen Störungen und Ereignissen höherer Gewalt, sowie Angriffen Dritter gegen die Website.
21. Diese Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zu den teilnehmenden Personen unterliegen ausschließlich dem österreichischen Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem wirtschaftlichen Ziel der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.