Jeder Tierhalter muss seine Katze von einem Tierarzt kastrieren lassen oder eine Zucht für dieses Tier bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft melden oder bewilligen lassen.
Unter Zucht wird eine Fortpflanzung von Tieren, durch u.a. eine nicht verhinderte Anpaarung, verstanden.
Die Zuchtmeldung hat den Namen und die Anschrift des Tierhalters, den Ort der Tierhaltung und die Höchstzahl der gehaltenen Katzen zu beinhalten. Zu melden sind auch ev. nötige Untersuchungen um „Qualzucht“ zu verhindern. Jungtiere, die für die Zucht verwendet werden sollen, sind spätestens vor Ausbildung der bleibenden Eckzähne mit einem Mikrochip durch einen Tierarzt zu kennzeichnen.
Der Tierhalter einer Zuchtkatze muss, wie auch für alle Hunde vorgeschrieben, eine Eintragung seines Tieres in die österreichische Heimtierdatenbank veranlassen.
Bei Nichtbeachtung der gesetzlichen Grundlage sieht das Tierschutzgesetz bis zu 3 750 Euro Strafe vor.