1.000 Euro Förderung für Ihre Heizungsumstellung 2022

Ab 01. Jänner 2022 unterstützt die Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See Gemeindebürger beim Umstieg von Öl auf regenerative, klimafreundliche Heizsysteme mit einer Gemeindeförderung von 1.000 Euro. Für den Erhalt der Förderung ist ein Antragsformular auszufüllen und im Büro des Umweltservice abzugeben. Voraussetzung ist der ordentliche Wohnsitz in der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See. Die Inanspruchnahme etwaiger sonstiger Förderungen von Bund oder Land Kärnten stellt kein Hindernis dar. Weitere Informationen und Antragsformulare zur Gemeindeförderung erhalten Sie im Umweltservice Büro in 9620 Kühwegboden 13, Tel. 04282/2333-240, e-mail: umweltservice@hermagor.at

„Raus aus Öl und Gas“ – Welche Förderungen kann ich zusätzlich zur Gemeindeförderung beantragen?

Bis zu 7.500€ Bundesförderung sichern!

Die in den Vorjahren stark nachgefragte Bundesförderung „raus aus Öl und Gas“ wird auch 2021 und 2022 fortgesetzt. Die Förderungsaktion soll Betrieben und Privaten den Umstieg von einer fossil betriebenen Raumheizung auf ein nachhaltiges Heizungssystem erleichtern. Damit setzt das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) einen weiteren, wesentlichen Schritt zur Klimaneutralität 2040. Für die Förderungsaktion „raus aus Öl und Gas“ stehen für Private und Betriebe insgesamt 400 Millionen Euro für den Kesseltausch und die Förderaktion "raus aus Öl" zur Verfügung. Die Online-Antragstellung ist solange möglich, wie Budget vorhanden ist.

(www.umweltfoerderung.at) www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/raus-aus-oel.html 

 

Wohnbauförderung bzw. Alternativenergieförderungen Land Kärnten

Auch das Land Kärnten fördert den Ausstieg aus fossilen Heizsystemen. Förderungen für Private können zum Beispiel über das Impulsprogramm „Raus aus fossilen Brennstoffen“ beantragt werden. Die Förderungshöhe beträgt dabei bis zu € 6.000,--. Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen (auch Privatzimmervermieter), öffentliche Einrichtungen, Landwirte (sofern keine anderen Landesförderungen möglich sind) oder gemeinnützige Vereine erhalten bei der Alternativenergieförderung eine Unterstützung.

Weitere Informationen unter www.wohnbau.ktn.gv.at bzw. unter www.energiewirtschaft.ktn.gv.at

Hintergrundbild
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